Verfahren zwischen Mainz und El Ghazi vom Arbeitsgericht ausgesetzt 

 

Der Rechtsstreit zwischen Anwar El Ghazi und Mainz 05 um die Auflösung des Lizenzspielervertrags entwickelt sich zu einer nicht enden wollenden Story. Das neue Verfahren vor dem Arbeitsgericht Mainz wird ausgesetzt bis zum Urteil des Landesarbeitsgerichts, das wiederum frühestens Ende 2025 rechtskräftig werden kann.

Entscheidung frühestens Ende 2025

Trotz anfänglicher technischer Schwierigkeiten bei der Videoschalte zu Mainz-05-Anwalt Johan-Michel Menke dauerte der Gütetermin am Dienstag beim Arbeitsgericht Mainz noch nicht einmal zehn Minuten. Er endete mit dem Beschluss von Richterin Ruth Lippa, das Verfahren mit dem Aktenzeichen Ca 1337/24 auszusetzen, bis vom Landesarbeitsgericht über die Berufung in der Hauptsache entschieden worden ist.

Im Juli hatte das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung des Spielers Anwar Anwar El Ghazi nach dessen anti-israelischem Posting im Oktober 2023 für unwirksam erklärt, weil nach Auffassung der Kammer die Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Über das Fristende gibt es unterschiedliche Auffassungen, unter anderem weil Mainz 05 zwischenzeitlich noch ein Rechtsgutachten eingeholt hatte.

El Ghazis Anwalt spricht „von einem siebenstelligen Betrag“

Aufgrund der Entscheidung der ersten Instanz musste Mainz acht Monatsgehälter und eine „Treueprämie“, die für Februar vorgesehen war, nachzahlen. Inklusive Zinsen kamen über 1,5 Millionen Euro zusammen.

Nachdem El Ghazi im August zu Cardiff City in die 2. Liga Englands wechselte, will sein Rechtsbeistand Alexander Bergweiler mit dem neuen Verfahren die Nachzahlung des Juli-Gehalts erreichen, ab August wird die Gehaltsdifferenz zwischen den Verträgen in der 2. Liga Englands und in der Bundesliga eingeklagt. Der Trierer Anwalt spricht „von einem siebenstelligen Betrag“. Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts, das Verfahren auszusetzen, kann die Seite El Ghazi noch Rechtsmittel einlegen.

Die Aussetzung soll erfolgen, bis das ursprüngliche Urteil rechtskräftig geworden ist. Die Parteien gehen davon aus, dass das Landesarbeitsgericht nach dem Eingang der Begründung für die Berufung durch den FSV vermutlich im Februar einen Kammertermin für September oder Oktober 2025 ansetzen wird. Zwischen Urteilsspruch und dem Ausfertigen des schriftlichen Urteils vergehen danach weitere Wochen, wenn nicht Monate. Anschließend könnte gegebenenfalls das Bundesarbeitsgericht angerufen werden.

 

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