Unterschiedliche Sperren für Bremens Werner und Mainz-Trainer Henriksen 

 

Werder Bremen und Mainz 05 müssen im nächsten Bundesliga-Spiel ohne ihre gesperrten Trainer an der Seitenlinie auskommen. Die Konsequenzen für Ole Werner und Bo Henriksen sind allerdings unterschiedlich.

Urteil des Sportgerichts steht noch aus

Während Bremens Coach Ole Werner nach dem Abpfiff des 1:0 gegen Mainz 05 sich eine Rote Karte einhandelte und somit bis auf Weiteres gesperrt ist, muss Mainz-Trainer Bo Henriksen aufgrund seiner vierten Gelben Karte nur einmal aussetzen. Bei Roten Karten gegen Spieloffizielle sieht das Regelwerk des DFB zudem ein umfangreiches Kontaktverbot vor. Bei der vierten, achten usw. Gelben Karte wird lediglich ein Innenraumverbot ausgesprochen.

Laut Paragraf 15, Absatz 6 der Spielordnung ist es Henriksen beim Spiel gegen den FC Augsburg „verboten, sich im Innenraum des Stadions“ aufzuhalten. Der 05-Trainer kann seine Mannschaft also wie gewohnt in der Kabine auf das Spiel vorbereiten und in der Halbzeitpause coachen. Er darf auch während der Partie Kontakt zu seiner Trainerbank halten, zum Beispiel per Handy.

Damit unterscheiden sich die Maßnahmen deutlich von den Folgen der Gelb-Roten Karte, die sich der Däne am 17. Spieltag beim 0:1 in Leverkusen eingehandelt hatte. Hier gelten die gleichen Richtlinien wie bei einer Roten Karte. Nach Paragraf 33, Nummer 4, der DFB-Ausbildungsordnung ist einem mit einem Aufenthaltsverbot belegten Trainer „30 Minuten vor dem angesetzten Spieltermin bis 30 Minuten nach dem Abpfiff des Spiels seine Anwesenheit in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel und im Kabinengang sowie im gesamten Innenraum untersagt. In dem genannten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.“

Henriksen hatte die 1:2-Niederlage bei Union Berlin Mitte Januar an der Seite von 05-Scoutingdirektor Bernd Legien von der Tribüne aus verfolgt. Das gleiche Schicksal blüht Werner nun am Freitagabend beim FC Bayern. Wie lange der Werder-Coach gesperrt wird, hängt vom Urteil des DFB-Sportgerichts ab. Die Mindestsperre beträgt ein Spiel. Werner hatte sich kurz nach dem Vorfall bei Schiedsrichter Martin Petersen für seine Wortwahl entschuldigt.

 

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