Auch das Bundesgericht des DFB hat sich am Freitagabend für eine Spielwertung für den VfL Bochum entschieden. Union Berlin schaltet jedoch die nächste Instanz ein.
Eiserne wehren sich weiter
Das letzte Wort in der gerichtlichen Hängepartie um die Spielwertung der Bundesliga-Partie zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum vom 14. Spieltag ist nach wie vor nicht gesprochen. Am Freitagabend verkündete Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des Bundesgerichts des DFB, zwar das finale Urteil, welches den Einspruch von Union Berlin gegen die vom DFB-Sportgericht entschiedene Wertung zugunsten des VfL zurückwies. Doch direkt im Nachgang kündigten die Köpenicker an, das Ständige Schiedsgericht anzurufen.
„Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter“, leitete Union-Präsident Dirk Zingler sein Statement zum Urteil des Bundesgerichts ein.
„Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses. Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung. Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen“, so Zingler weiter.
Die Verhandlungen gehen also in eine neue Runde, die nächste Instanz wird eingeschaltet.
Bochums Geschäftsführer Ilja Kaenzig hatte sich am Freitagabend wiederum zufrieden mit dem Urteil des Bundesgerichts gezeigt. „Es ist weiterhin äußerst bedauerlich, dass es überhaupt zu diesem Vorfall und den daraus entstandenen Verhandlungen gekommen ist. Trotzdem sind wir erleichtert darüber, dass auch das DFB-Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts bestätigt hat, welches aus unserer Sicht das einzig richtige ist. Wir wissen leider aus eigener Erfahrung, wie ärgerlich solch ein Strafmaß für den betroffenen Klub ist, sind aber dennoch der Auffassung, dass eine weitere Häufung dieser Unsitte nur mit maximaler Konsequenz verhindert werden kann.“