Die Explosion erschreckte damals das ganze Stadion. Nun ist der Böllerwerfer aus der Partie Augsburg gegen Hoffenheim im November 2023 zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Urteil ist nun rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag die Revision des 29 Jahre alten Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichtes Augsburg verworfen. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig, wie auch Michael Rauh bestätigte, der Sprecher des Augsburger Landgerichtes.
Der Hoffenheimer Anhänger war im April 2024 wegen vorsätzlicher Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung in zwölf Fällen zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Bei der Explosion des Knallkörpers in der Augsburger Arena am 11. November waren nach Angaben der Ermittler zwölf Menschen teils erheblich verletzt worden, darunter auch vier Kinder. Die Opfer erlitten laut Staatsanwaltschaft Knalltraumata und andere Verletzungen wie Hörschäden, einige spürten auch Monate nach dem Spiel (1:1) noch die Folgen des Vorfalls. Die Partie war in der 56. Spielminute von Schiedsrichter Dr. Felix Brych rund sieben Minuten lang unterbrochen worden.
Der Böllerwerfer hatte einen in Deutschland nicht zugelassenen Böller mit großer Sprengkraft verwendet. Er wurde ebenso angeklagt wie drei Bekannte, die ihm geholfen hatten. Diese wurden wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt, akzeptierten ihr Urteil im Unterschied zum Hauptangeklagten aber. Dessen Verteidiger hatte Bewährung auch für seinen Mandanten verlangt.
Der Vorsitzende Richter des Landgerichtes betonte, dass der Angeklagte durch sein Handeln 26.000 Menschen in der Augsburger Fußballarena in Terrorangst versetzt habe.
Die TSG Hoffenheim hatte noch am Abend des Vorfalls eindeutig Position bezogen und die Beteiligten zudem mit einem lebenslangen Hausverbot belegt. Vom DFB wurden die Kraichgauer zu einer Strafe von 20.000 Euro verurteilt. Dabei kamen wohl mildernde Umstände zum Tragen, da der Verband dem Verein „vorbildliches Verhalten“ attestierte.