Keine Notbremse? Darum fehlt Orban nur für ein Spiel 

 

Nach seiner Roten Karte gegen St. Pauli wird Leipzigs Willi Orban lediglich für ein Spiel gesperrt. Weil der DFB-Kontrollausschuss Zweifel an der Entscheidung des Schiedsrichters hegt.

Kontrollausschuss mit Zweifeln an der Schiri-Entscheidung

Die Rote Karte gegen Leipzigs Willi Orban in der Partie gegen St. Pauli (2:0) sorgte schon am Sonntagabend für Diskussionen. War das wirklich eine Notbremse? Um ein Foul des RB-Kapitäns an Gegenspieler Elias Saad handelte es sich unstrittig, selbst wenn Orban bei seiner Grätsche kurz vorm eigenen Strafraum zunächst leicht den Ball touchierte. Diesen hätte Saad aber weiterhin erreichen können und wurde dann von Orban zu Fall gebracht.

Der von der Seite hinzukommende Nicolas Seiwald allerdings reklamierte bei Schiri Florian Badstübner, er hätte noch eingreifen können. Das schien nicht komplett von der Hand zu weisen. Also: Keine unmittelbare Torchance, die Saad durch Orban genommen wurde?

RB-Keeper Gulacsi spielt für den Kontrollausschuss die maßgebliche Rolle

Badstübner entschied anders, VAR Günter Perl opponierte nicht gegen den glatten Feldverweis. Auch von der DFB-Schiedsrichterführung wird die Entscheidung nach kicker-Informationen goutiert. Ebenso urteilte der kicker: „Bei der Roten Karte gegen Orban fällte Badstübner eine harte aber vertretbare Entscheidung.“

Der DFB-Kontrollausschuss kam nach Ansicht der TV-Bilder zu einer abweichenden Auffassung – und beantragte deshalb nur ein Spiel Sperre für Orban statt der üblichen zwei Partien. Begründung: Es habe sich nicht eindeutig um eine Notbremse gehandelt. Denn Saad habe sich den Ball so weit vorgelegt, dass Leipzigs Keeper Peter Gulacsi – nicht Verteidiger Seiwald – mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit früher an der Kugel gewesen wäre.

Daher kam Orban mit einer Partie Sperre davon – anders als nach seiner Roten Karte am 1. Spieltag gegen Bochum (1:0). Da hatte er Gegenspieler Myron Boadu per Grätsche eine unstrittig glasklare und unmittelbare Abschlusschance genommen, zuvor allerdings auch minimal den Ball berührt. Gegen die Zwei-Spiele-Sperre ging Leipzig seinerzeit durch die Instanzen bis vors DFB-Bundesgericht, allerdings erfolglos. Diese Vorgeschichte besaß für den anders gelagerten aktuellen Fall jedoch offiziell keinerlei Relevanz.

 

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