Feuerzeugwurf: Berufung von Kiel und St. Pauli unzulässig 

 

Die juristische Aufarbeitung des Feuerzeugwurfs gegen Bochums Torwart Patrick Drewes hat auch Einfluss auf den Abstiegskampf. Holstein Kiel und der FC St. Pauli scheitern aber bei ihrer Berufung.

Entscheidung des Bundesgerichts

Für den FC St. Pauli und Holstein Kiel war das Verfahren vor dem DFB-Bundesgericht schon nach gut einer Stunde beendet. Unter dem Vorsitz von Oskar Riedmeyer entschied die zweite Instanz der Sportgerichtsbarkeit, dass die Berufung der beiden Klubs gegen das Urteil des Sportgerichts vom 9. Januar „als unzulässig verworfen“ wird. Ein „unmittelbar berechtigtes Interesse“ wie in Paragraf 26 der Rechts- und Verfahrensordnung gefordert sei wegen fehlender Unmittelbarkeit nicht gegeben.

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Die beiden Klubs waren nicht am Skandal-Spiel zwischen Union und Bochum direkt beteiligt, sahen aber eine Einflussnahme auf die Integrität des Wettbewerbs – genau genommen auf den Abstiegskampf. Ein berechtigtes Interesse könne jeder Verein haben, so der Richter. Man habe geprüft, wann ein „unmittelbares“ Interesse bestehe. Der Kreis der Vereine könne aber nicht zu groß gezogen werden. „Dies wäre ein nicht praktikabler Weg“, hieß es weiter.

St. Pauli kündigt Prüfung an

St. Pauli kündigte eine Prüfung an, „gegebenenfalls gegen diese Entscheidung vorzugehen“, weil man der Begründung nicht folgen könne, wie es auf der Website hieß. Bochums Anwalt Christoph Schickhardt sagte hingegen in die Richtung der Rechtsvertretung von Kiel und St. Pauli: „Hören Sie auf mit Moral und sportlicher Integrität – Ihnen geht es doch nur um die Punkte.“ Am letzten Spieltag empfängt St. Pauli den VfL Bochum, die beiden Teams trennen im Abstiegskampf aktuell noch sechs Zähler.

Das Sportgericht hatte das Spiel vom 14. Spieltag zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 für Bochum gewertet, weil Torwart Patrick Drewes in der Schlussphase von einem Feuerzeug getroffen wurde und nach eigenen Angaben nicht weiterspielen konnte. Über die Berufung von Union Berlin gegen das Urteil wird am Freitagnachmittag entschieden.

 

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