DFB-Gericht bestätigt Bochums Sieg am grünen Tisch 

 

Einen 2:0-Sieg in doppelter Hinsicht erringt der VfL Bochum vor der DFB-Sportgerichtsbarkeit. Nach dem Sportgericht entscheidet auch das Bundesgericht, dass das 1:1 bei Union Berlin vom 14. Spieltag mit 2:0 für den VfL gewertet werden muss. Union wird allerdings noch das Ständige Neutrale Schiedsgericht anrufen.

Union ruft Schiedsgericht an

„Wir haben erheblich länger beraten als gedacht und es uns nicht einfach gemacht“, betonte Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des Bundesgerichts. Ein Union-Fan habe in einer Art und Weise in den Wettbewerb eingegriffen, die nicht hinnehmbar sei. „Wir haben die Problematik, dass Gegenstände auf den Platz geworfen werden wieder und hier einen Fall, in dem ein Spieler am Kopf getroffen worden ist“, so Riedmeyer. Es könne nicht sein, dass ein gezielter Angriff auf einen Spieler zu einem Wiederholungsspiel führe. Dabei hätte Bochum sogar noch einen Punkt verlieren können.

Der Fall ist heikel. Mitte Dezember wurde VfL-Keeper Patrick Drewes zu Beginn der Nachspielzeit von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug „vorne links“ am Kopf getroffen. Er berichtete über Schwindel und Übelkeit, weshalb er nach eigener Aussage, die durch Angaben des Mannschaftsarztes bestätigt wurde, nach der Spielunterbrechung nicht mehr weitermachen konnte. Mit Stürmer Philipp Hofmann im VfL-Torwarttrikot – das Wechselkontingent war bereits erschöpft – spielte Bochum die Partie unter Protest zu Ende. Von Union-Seite wird die Darstellung, dass das Weiterspielen für Drewes nicht möglich war, angezweifelt.

  • DFB-Bundesgericht vor Union-Entscheidung – 1984 gab es ein Wiederholungsspiel

Schiedsrichter Martin Petersen hatte die Nachspielzeit auf zwei Minuten verkürzt, nachdem beide Mannschaften einen Nichtangriffspakt geschlossen und den Ball nur noch hin- und hergeschoben hatten, es blieb beim 1:1. Am 9. Januar entschied das DFB-Sportgericht, die Partie mit 2:0 für Bochum zu werten. Das Spiel sei nicht ordnungsgemäß zu Ende geführt worden und daher wie ein Spielabbruch zu werten, entschieden der Vorsitzende Richter Stephan Oberholz und seine beiden Beisitzer.

Das Bundesgericht teilt diese Auffassung. Am Freitag bekräftigte die Berufungsinstanz, die von Union Berlin, dem FC St. Pauli und Holstein Kiel angerufen worden war, dass die Partie mit 2:0 für den VfL Bochum zu werten sei. Damit hätte der VfL zwei Punkte mehr und würde den 1. FC Heidenheim vom Relegationsplatz verdrängen. Union, das einen Zähler abgezogen bekäme, verkündete in Person von Präsident Dirk Zingler allerdings, das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen anzurufen. Die Berufungen von St. Pauli und Kiel zum Bundesgericht sind von diesem als unzulässig erklärt worden.

Union-Anwalt konnte sich nicht durchsetzen

Union-Anwalt David Bischoff konnte sich mit seiner Argumentation, dass „Eingriffe von außen auf den sportlichen Wettbewerb sehr restriktiv zu behandeln sind“, nicht durchsetzen. Der Sportrechtler zweifelt an, dass die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB für den Fall der Schwächung einer Mannschaft eine Spielwertung am grünen Tisch überhaupt zulässt und hält allenfalls ein Wiederholungsspiel für möglich. Es sei grundsätzlich falsch, „über die Spielwertung ein Zuschauerfehlverhalten zu sanktionieren“. Zingler zeigte sich sogar „erschüttert über den Vortrag von Herrn Schickhardt und Herrn Nachreiner. Es geht nicht um ein politisches Signal, sondern um die Rechts- und Verfahrensordnung. Sonst haben wir keine neutrale Institution mehr“.

Der Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner hatte vom Bundesgericht „eine Grundsatzentscheidung“ gefordert. Bochums Anwalt Christoph Schickhardt hatte mehrfach „ein Signal“ verlangt gegen die Unsitte Gegenstände auf das Spielfeld zu werfen. Gleichzeitig griff er die Union-Führung und den Vereinsanwalt Michael Müller scharf an, warf ihnen „eine Bagatellisierung des Vorfalls in den Schriftsätzen und der ersten Instanz“ vor. „Das ist eine Sauerei und ungehörig. Der Präsident darf emotional reagieren, aber als Anwalt ist das nicht okay“, betonte Schickardt.

Während der Beweisaufnahme des Bundesgerichts spielte die Verletzung Drewes allerdings nur noch eine untergeordnete Rolle, weshalb auch von Union auf die Einvernahme der Zeugen zu dieser Frage verzichtet wurde. Den Berlinern ging es im Wesentlichen darum, welche Rechtsfolgen aus dem Vorfall entstehen. Dabei fand ihre Einschätzung beim DFB-Bundesgericht allerdings kein Gehör.

 

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