Der Einspruch Union Berlins gegen die Spielwertung des Partie gegen den VfL Bochum, die zugunsten des Revierklubs ausfiel, wird mündlich verhandelt. Das gab der DFB am Donnerstag bekannt.
Spielwertung gegen Bochum
Anfang Januar hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes DFB entschieden, die Bundesliga-Partie zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 zugunsten der Bochumer zu werten. Dies geschah infolge eines Einspruchs des VfL, nachdem die Partie zunächst mit einem 1:1-Unentschieden geendet war.
In der Schlussphase der Begegnung war Bochums Torhüter Patrick Drewes von einem aus dem Zuschauer-Heimbereich geworfenen Feuerzeug getroffen worden, weshalb das Spiel in der Nachspielzeit für lange Zeit unterbrochen wurde und schlussendlich ohne das Mitwirken Drewes zu Ende gespielt wurde. Dabei einigten sich beide Teams auf einen Nichtangriffspakt.
Verhandlung am 28. Februar
Nach der vorläufigen Spielwertung zugunsten Bochums legten die Berliner Berufung gegen den Sportgerichtsentscheid ein. Wie der Verband am Donnerstag bekannt gab, wird diese wird nun am Freitag, 28. Februar ab 12.30 Uhr vor dem DFB-Bundesgericht am DFB-Campus in Frankfurt mündlich verhandelt.
- Kommentar zum Sportgerichtsurteil: Ein deutliches Signal gegen Übergriffe (k+)
Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, hatte das Urteil damit begründet, dass Drewes durch den Feuerzeugwurf „verletzt und dadurch in seiner Einsatzfähigkeit eingeschränkt worden ist. Daraus hat sich eine Schwächung der Bochumer Mannschaft ergeben, die durch einen Berliner Zuschauer ausgelöst wurde und nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB damit Union Berlin zuzurechnen ist.“
Auch Kiel und St. Pauli legten Berufung ein
Da es sich dabei laut Oberholz um eine „strafbare Handlung und einen schweren Verstoß gegen die Fußball-Rechtsordnung“ handelte, die einen Spielabbruch rechtfertigen würden, müssen „solche Verstöße eine eindeutige spieltechnische Rechtsfolge nach sich ziehen. Dies kann nur eine Spielwertung zu Gunsten des geschädigten Vereins sein. Das Ergebnis kann nicht durch einen ‚Nicht-Angriffspakt‘ der beteiligten Vereine entschieden werden, solche Vereinbarungen widersprechen den Grundprinzipien des sportlichen Wettbewerbs.“
Neben den Berlinern hatten auch Holstein Kiel und der FC St. Pauli, Bochums Konkurrenten im Abstiegskampf der Bundesliga, Berufung gegen das Urteil eingelegt. Paragraph 26 Nr. 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ermöglicht eine solche Konstellation unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen ein „unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen“. Ob eine unmittelbare Betroffenheit vorliegt, werde das DFB-Bundesgericht in seiner Sitzung ebenfalls entscheiden.