Berufung von Kiel und St. Pauli unzulässig 

DFB-Bundesgericht am DFB-Campus in Frankfurt, im Bild: v. l. Lea Althof Rechtsabteilung Kiel, Vizepräsidentin Luise Gottberg FC St. Pauli, Rechtsanwalt Dr. David Bischoff, der FC St. Pauli und Holstein Kiel vertritt | IMAGO/Matthias Koch

Die Berufungen von Holstein Kiel und des FC St. Pauli gegen das Urteil im „Skandalspiel von Köpenick“ sind unzulässig. Das entschied das Bundesgericht des DFB. Über die Berufung von Union Berlin wird noch verhandelt. [mehr]

 

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