Zunächst war nicht klar, ob Union Berlin Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts und die Umwertung des Spiels gegen den VfL Bochum einlegen wird. Nun bestätigten die Köpenicker, dass man in die nächste Instanz gehen möchte.
Köpenicker gehen gegen Sportgerichtsurteil vor
„Es ist schon schlimm genug, dass Personen bei Konzerten oder Sportveranstaltungen immer wieder Gegenstände auf Bühnen, in Innenräume oder auf den Rasen werfen. Leider ist das durch keinen Veranstalter zu verhindern. Umso wichtiger ist es, diese Personen zu identifizieren, aus der Veranstaltung zu entfernen und mit der höchstmöglichen Strafe zu belegen, um potenzielle Nachahmer davon abzuhalten“, wird Unions Präsident Dirk Zingler in einer Klubmitteilung zitiert.
Der 60-Jährige sieht Union Berlin durch das Urteil des DFB-Sportgerichts, das nach dem Feuerzeugwurf in Berlin das 1:1 gegen den VfL Bochum in einem 2:0-Sieg des Revierklubs umwandelte, krass benachteiligt und meinte, dass es „viel schlimmer ist, wenn jemand versucht, sich aus diesen für keinen Veranstalter zu verhindernden Ereignissen einen Vorteil zu verschaffen.“
„Der eigentliche unsportliche Skandal hat nach dem Ereignis auf dem Rasen und heute vor Gericht stattgefunden.“ (Dirk Zingler)
Dies sei sogar noch schlimmer, „wenn auch unbeteiligte Dritte dadurch erheblich benachteiligt werden. Das ist hier der Fall: Der eigentliche unsportliche Skandal hat nach dem Ereignis auf dem Rasen und heute vor Gericht stattgefunden.“ Das kann durchaus auch als Kritik am VfL Bochum verstanden werden, wenngleich der Revierklub nicht namentlich genannt wurde.
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„Wir werden daher alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen und gegen das heutige Urteil vorgehen“, kündigte Zingler weitere juristische Maßnahmen an. Der Berliner Präsident sieht durch dieses Urteil auch den Fußball in Gefahr.
Das „schadet enorm, und wird das nicht zu akzeptierende Werfen von Gegenständen nicht verhindern. Vielmehr setzen wir uns der Gefahr aus, dass in Zukunft nicht die sportlichen Leistungen der Mannschaften entscheiden, wie ein Spiel ausgeht, sondern mögliche Schmähungen, Beleidigungen, Rauch oder eben der Wurf eines Gegenstandes.“
Für Union sei klar, dass die Frage, „ob für eine Seite eine Beeinträchtigung oder Schwächung vorliegt, das Spiel abgebrochen oder fortgesetzt wird, immer in der alleinigen Entscheidung des Unparteiischen liegen muss. Wenn die nutznießende Partei ihre Schwächung selber erklären kann, brauchen wir keine unparteiischen Schiedsrichter mehr und dem Betrug bzw. einem Schmierentheater ist Tür und Tor geöffnet. Die benachteiligten Parteien werden nie in der Lage sein, das Gegenteil zu beweisen.“
Weiter würde das Urteil zeigen, dass „die ‚Hinzurechnung‘ eines Ereignisses zu einem Verein“, also dass die Tat eines Einzeltäters dem gesamten Verein angelastet wird, „fragwürdig und oft sogar falsch“ sei – und gänzlich „absurd wird es, wenn die Konsequenzen daraus zu Lasten unbeteiligter Vereine“ gehen. So wie im Falle von Bochum, dass als Tabellenletzter der Bundesliga durch das Urteil zwei Punkte mehr erhalten und damit an die Konkurrenten aus Kiel und Heidenheim näher heranrücken wird.